Straßenverkehr
Wir sind alle froh, wenn wir aus dem Straßenverkehr heil wieder zu Hause angekommen sind. Unfälle lassen sich aber leider nicht vermeiden und dann gilt es, sich richtig zu verhalten, um seine Rechte nicht zu verlieren. Leider gehen die Versicherer immer mehr dazu über, Unfallgeschädigten berechtigte Ansprüche zu beschneiden und Zahlungen unvollständig zu leisten. Insbesondere dann, wenn der Geschädigte ohne Rechtsanwalt ist.
Bedenken Sie zweierlei:
- Erleiden Sie unverschuldet einen Unfall, muss der Unfallgegner bzw. seine Versicherung die Kosten Ihres Anwalts erstatten.
- Die gegnerische (und leider häufig auch die eigene) Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen, sondern die des Unfallgegners oder eigene Interessen! Da passt das Sprichwort vom Bock, den man nicht zum Gärtner machen sollte.
Als Ihr Anwalt bin ich der einzige, der im Schadensfall ausschließlich Ihre Interessen vertritt